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Sind Werbegeschenke steuerlich absetzbar?

Wenn Sie auf diesen Artikel gestoßen sind, liegt das wahrscheinlich daran, dass Sie eine Marketingkampagne mit Werbegeschenken planen und sich über die steuerliche Behandlung dieser Artikel nicht sicher sind.

Media Werbung, die in Deutschland und anderen EU-Ländern eine breite Palette an individualisierbaren Werbeartikeln mit Logo vertreibt, wird versuchen, Ihre Zweifel zu beseitigen.

Im Bereich der Werbegeschenke differenziert das Finanzamt nach dem Wert der Werbegeschenke und nach dem Empfänger. Die steuerliche Behandlung von Werbegeschenken ist also unterschiedlich, je nachdem, ob sie an Mitarbeiter, Kunden oder Geschäftspartner vergeben werden.

 

Sind Werbegeschenke steuerfrei?

Alle Werbeartikel bis zu einem Wert von 10 € gelten als Geschenke und sind sowohl für den Spender als auch für den Empfänger steuerfrei. Die Kosten für diese Geschenke sind als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar, und es besteht keine Verpflichtung, sie dem Finanzamt zu melden.

 

Wer sollte die Steuer auf Werbegeschenke zahlen, der Absender oder der Empfänger?

Grundsätzlich muss der Empfänger des Werbegeschenks im Wert von mehr als 10 € dieses in seiner Einkommensteuererklärung angeben, und zwar entweder als Betriebseinnahme im Falle eines Unternehmers oder Selbstständigen oder als Gehalts Einnahme im Falle eines Arbeitnehmers. In den meisten Fällen übernimmt jedoch das Unternehmen, das die Werbeartikel verschenkt, die Steuerpflicht, so dass der Empfänger von dieser Verantwortung befreit ist. In solchen Fällen sollte das Unternehmen den Empfänger über diese Entscheidung informieren. Es ist möglich, den Empfänger von der Steuerpflicht für Werbegeschenke bis zu 10.000 € pro Person und Jahr zu befreien.

 

Wie werden also Werbegeschenke entsprechend ihrem Wert besteuert?

  • Werbegeschenke bis zu einem Wert von 10 € sind sowohl für den Absender als auch für den Empfänger steuerfrei.

  • Werbegeschenke an Kunden oder Geschäftspartner von bis zu 35 € pro Person und Jahr sind weiterhin steuerlich absetzbar und werden als Betriebsausgaben des Absenders behandelt. Der Empfänger muss sie jedoch versteuern. Daher muss das schenkende Unternehmen die Unterlagen dem Finanzamt vorlegen, auch wenn es die Steuerpflicht nicht übernimmt, die, wie oben erwähnt, in der Regel vom ausstellenden Unternehmen übernommen wird.

  • Geschenke an Mitarbeiter im Wert von bis zu 60 € pro Person und Jahr:

    Wenn die Werbegeschenke für Mitarbeiter des Unternehmens selbst bestimmt sind, ist die Wertgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit als Betriebsausgaben höher als bei Geschenken an Kunden oder Geschäftspartner und steigt von 35 € auf 60 € pro Person und Jahr.

  • Werbegeschenke an Kunden oder Geschäftspartner im Wert von mehr als 35 € pro Person und Jahr oder Werbegeschenke an Mitarbeiter des Unternehmens im Wert von mehr als 60 € pro Person und Jahr: 

    In diesem Fall können die Ausgaben für Werbegeschenke bei Überschreitung der Freigrenze nicht mehr steuermindernd als Betriebsausgaben abgezogen werden. Nach geltendem Steuerrecht wäre dies ein Abzug vom Betriebsvermögen, so dass die Ausgaben zuvor als Gewinn versteuert werden müssten.

 

Hier sind einige Beispiele für günstige Werbegeschenke für weniger als 10 €. Trotz aller Informationen empfehlen wir Ihnen, diese mit Ihrem Steuerberater persönlich abzustimmen.

Günstige Werbegeschenke, für weniger als 10€: Stifte, Notizbücher, Lanyards, Sonnenbrillen, Mauspads, Anti-Stress-Produkte....

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