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Werbeartikel und Compliance: Wie teuer darf ein Kundengeschenk sein?

von: Tobias Wiegers | 10.09.2026, 08:06:00

Werbeartikel und Compliance: Wie teuer darf ein Kundengeschenk sein?

Ein hochwertiger Thermobecher für einen langjährigen Geschäftspartner, ein gravierter Kugelschreiber als Dankeschön oder ein kleines Präsent zum Jahresende: Im geschäftlichen Alltag sind solche Aufmerksamkeiten völlig normal. Trotzdem stellt sich bei der Auswahl zunehmend eine Frage: Darf der Empfänger dieses Geschenk überhaupt annehmen?

Gerade bei größeren Unternehmen, Konzernen, Banken, Behörden oder öffentlichen Einrichtungen können interne Compliance-Regeln die Annahme von Geschenken einschränken oder vollständig untersagen. Dabei hält sich hartnäckig die Vorstellung, es gebe einen bestimmten Eurobetrag, unterhalb dessen grundsätzlich alles erlaubt sei.

Eine solche allgemeingültige Compliance-Grenze gibt es jedoch nicht. Steuerliche Wertgrenzen, interne Unternehmensregeln und strafrechtliche Vorgaben sind unterschiedliche Themen und sollten nicht miteinander verwechselt werden.

Warum es keine allgemeine Wertgrenze für Kundengeschenke gibt

Viele Unternehmen legen in ihren eigenen Compliance-Richtlinien fest, welche Geschenke Mitarbeitende von Lieferanten, Kunden oder anderen Geschäftspartnern annehmen dürfen. Diese Regeln können sich von Unternehmen zu Unternehmen erheblich unterscheiden.

Bei einem Unternehmen kann eine kleine Aufmerksamkeit erlaubt sein, während ein anderes grundsätzlich verlangt, jedes Geschenk ab einem bestimmten Wert zu melden oder genehmigen zu lassen. Manche Organisationen untersagen persönliche Geschenke nahezu vollständig.

Deshalb lässt sich die häufig gestellte Frage „Wie teuer darf ein Kundengeschenk sein?“ nicht mit einem einzigen Betrag beantworten. Entscheidend ist zunächst die Regelung des Unternehmens, bei dem der Empfänger beschäftigt ist.

Hinzu kommt der konkrete Anlass. Ein kleiner Werbeartikel, der an viele Geschäftspartner verteilt wird, wird anders wahrgenommen als ein hochwertiges persönliches Geschenk an einen einzelnen Entscheider. Besonders sensibel wird es, wenn gerade eine Ausschreibung, eine Vertragsverhandlung, eine Auftragsvergabe oder eine andere geschäftliche Entscheidung ansteht.

Je näher ein Geschenk an einer geschäftlichen Entscheidung liegt, desto kritischer kann bereits der Anschein einer Einflussnahme sein.

Das bedeutet nicht, dass Unternehmen auf Werbepräsente für Geschäftspartner verzichten müssen. Es bedeutet vielmehr, Anlass, Empfänger und Wert bewusst miteinander abzustimmen.

Bei Konzernen und Behörden ist besondere Vorsicht sinnvoll

In großen Unternehmen und internationalen Konzernen gehören Compliance-Vorgaben häufig zum normalen Geschäftsalltag. Mitarbeiter müssen Geschenke teilweise melden, ablehnen oder zunächst von einer Führungskraft beziehungsweise Compliance-Abteilung genehmigen lassen.

Ein Geschenk, das beim einen Kunden problemlos angenommen werden kann, kann beim nächsten Unternehmen deshalb bereits gegen interne Vorgaben verstoßen.

Noch sensibler ist die Situation bei Behörden und anderen öffentlichen Stellen. Für Amtsträger gelten besondere rechtliche Vorgaben zur Annahme von Vorteilen. Das Strafgesetzbuch regelt sowohl die Vorteilsannahme als auch die Vorteilsgewährung. Deshalb sollte bei Beschäftigten im öffentlichen Bereich besonders zurückhaltend mit persönlichen Geschenken umgegangen werden.

Wer beispielsweise eine Behörde, Kommune, öffentliche Einrichtung oder einen vergleichbaren Empfänger mit Werbeartikeln beliefern oder einzelne Ansprechpartner beschenken möchte, sollte im Zweifel vorher klären, was angenommen werden darf.

Eine vorherige Nachfrage ist dabei keineswegs unangenehm. Im Gegenteil: Die Frage, ob es interne Vorgaben für die Annahme von Geschenken gibt, zeigt einen professionellen Umgang mit dem Thema.

Auch der Unterschied zwischen einem persönlichen Geschenk und einem klassischen Werbeartikel kann eine Rolle spielen. Ein einfacher, breit verteilter Gebrauchsartikel mit deutlich erkennbarem Werbecharakter kann anders bewertet werden als ein hochwertiges Präsent, das gezielt nur einer bestimmten Person übergeben wird. Eine automatische Freigabe ergibt sich daraus allerdings nicht.

So lassen sich Werbeartikel compliancebewusst auswählen

Wer Geschenke für Geschäftspartner plant, sollte deshalb nicht erst nach der Bestellung über Compliance nachdenken. Bereits bei der Produktauswahl können einige einfache Überlegungen helfen.

  • Gibt es beim Empfänger bekannte Regeln für Geschenke?
  • Wird der Artikel breit verteilt oder gezielt einer einzelnen Person übergeben?
  • Steht gerade eine Ausschreibung, Auftragsvergabe oder Vertragsentscheidung an?
  • Passt der Wert des Geschenks zum Anlass und zur Geschäftsbeziehung?
  • Kann der Empfänger das Geschenk offen gegenüber Kollegen und Vorgesetzten zeigen?

Gerade der letzte Punkt ist ein hilfreicher praktischer Maßstab. Ein nützlicher Werbeartikel, dessen Übergabe völlig transparent erfolgen kann, ist meist leichter einzuordnen als ein außergewöhnlich wertvolles oder sehr persönliches Geschenk.

Bei größeren Empfängergruppen können bewusst moderat ausgewählte Artikel deshalb sinnvoll sein. Beispielsweise kommen Kugelschreiber mit Logo, Notizbücher oder praktische Büroartikel infrage. Soll das Präsent hochwertiger wirken, können auch Trinkflaschen und andere Trinkgefäße passend sein.

Bei wichtigen Einzelkunden ist dagegen nicht automatisch das teuerste Präsent die beste Wahl. Wie bei der allgemeinen Auswahl von Werbegeschenken zur Kundenbindung sollte auch hier Nutzwert und Angemessenheit wichtiger sein als ein möglichst hoher Warenwert.

Auch Werbeartikel in kleinen Stückzahlen können für ausgewählte Empfänger interessant sein. Gerade bei solchen gezielten Aktionen lohnt es sich jedoch, vorher zu prüfen, ob der geplante Artikel und sein Wert zu den Vorgaben des jeweiligen Empfängers passen.

Compliance bedeutet bei Kundengeschenken deshalb nicht, grundsätzlich auf Geschenke zu verzichten. Entscheidend ist vielmehr, sie so auszuwählen und zu übergeben, dass keine unangenehme Situation für den Empfänger entsteht und kein Eindruck einer erwarteten Gegenleistung entsteht.

Wer bei einem bestimmten Unternehmen unsicher ist, fährt mit einer einfachen Frage häufig am besten: „Gibt es bei Ihnen eine interne Regelung zur Annahme von Werbeartikeln oder Kundengeschenken?“ Damit lässt sich oft bereits vor der Bestellung klären, welcher Rahmen für den Empfänger passend ist.


Frank Meining

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